ahead Curatorial Statutes
Verbindliche Regeln für die Vergabe der Auszeichnung „ahead x [thema]"
Erstellt Mai 2026 · Version 1.0 · Bridge-Phase · Anwaltliche Prüfung ausstehend bis Q4 2026.
Präambel
Diese Statuten regeln die Vergabe der ahead-Auszeichnung „ahead x [thema]". Sie schützen die Glaubwürdigkeit der Auszeichnung, die ausgezeichneten Personen und die Plattform vor Beliebigkeit, Verwässerung und Reputationsschäden.
Die Statuten sind öffentlich zugänglich. Jede Auszeichnung folgt diesen Regeln ohne Ausnahme. Abweichungen werden nicht gemacht, auch nicht aus Höflichkeit, kommerziellen Interessen oder persönlicher Sympathie.
Die Statuten gelten ab Veröffentlichung und bleiben gültig, bis eine formell beschlossene Überarbeitung erfolgt.
§ 1, Wesen und Zweck der Auszeichnung
- Die Auszeichnung „ahead x [thema]" ist eine kuratorische Anerkennung. Sie wird an Personen vergeben, die in einem klar definierten Themengebiet substanzielle Werkleistung erbracht haben und deren Stimme im jeweiligen Feld vertrauenswürdig ist.
- Die Auszeichnung ist immer themengebunden, niemals personenallgemein. Es gibt kein „ahead Distinguished Personality" oder „ahead Lifetime Achievement". Jede Auszeichnung benennt ein konkretes Themenfeld, in dem die Person anerkannt wird.
- Die Auszeichnung erfolgt unentgeltlich. Es entstehen weder für ahead noch für die ausgezeichnete Person finanzielle Verpflichtungen aus der Auszeichnung. Die Auszeichnung ist kein Verkaufsprodukt und keine Bezahlleistung.
- Die Auszeichnung verleiht keine Mitspracherechte an der Plattform, keine Markenrechte, keine kommerziellen Ansprüche.
§ 2, Inhaltliche Schwellen
Eine Person wird nur ausgezeichnet, wenn alle vier folgenden Kriterien erfüllt sind:
(1) Werk-Substanz
Die Person hat in ihrem Themenfeld nachweisbar Werk geschaffen, Forschung, Aufbauleistung, Fachpublikationen, dokumentierte Praxis. Mindestens drei Jahre erkennbare Tätigkeit im benannten Themenfeld sind Voraussetzung. Reine Selbstdarstellung in sozialen Medien ohne darunterliegendes Werk qualifiziert nicht.
(2) Glaubwürdigkeit unter Peers
Die Person wird in ihrem Themenfeld von Fachkolleg:innen und Branchen-Insidern als kompetent anerkannt. Operationalisiert: mindestens drei voneinander unabhängige Personen aus dem Fachfeld können substanzielle Anerkennung ausdrücken, oder es liegt dokumentierte Fach-Anerkennung vor (Berufungen, Auszeichnungen Dritter, Veröffentlichungen in Fachmedien). Diese Drittmeinungen werden im Auszeichnungs-Verfahren dokumentiert (siehe § 4).
(3) Vertrauenswürdigkeit der Person
Die Person hat keine bekannten Reputations-Probleme: keine ungeklärten rechtlichen Vorgänge, keine glaubwürdigen Vorwürfe ethischen Fehlverhaltens, keine dokumentierte Geschichte von Verschleierung, Plagiat oder Diskriminierung. Eine Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen ist im Verfahren Pflicht.
(4) Inhaltliche Passung zur ahead-Mission
Die Person verkörpert die Doppel-Mission von ahead, Sichtbarkeit von Glaubwürdigkeit in der digitalen Transformation UND Befähigung anderer Menschen. Eine reine Selbst-Promotorin ohne Befähigungs-Anteil qualifiziert nicht. Ein zurückgezogener Theoretiker ohne Sichtbarkeits-Anspruch qualifiziert nicht. Beide Mission-Dimensionen müssen erkennbar sein.
§ 3, Strukturelle Ausschlüsse
Bestimmte Personenkonstellationen werden kategorisch ausgeschlossen, unabhängig von ihrer fachlichen Qualität.
(1) Aktuelle wirtschaftliche Verflechtung
Wer aktuell als bezahlter Sponsor, Brand-Partner, Lizenznehmer, Speaker bei ahead-Editionen, Workshop-Trainer oder in einer anderen vertraglichen Beziehung zu ahead, der M&K Event GmbH oder der Shink Big LLC steht, kann während dieser Zeit nicht ausgezeichnet werden. Auszeichnung ist erst frühestens 12 Monate nach vollständiger Beendigung der wirtschaftlichen Beziehung möglich.
(2) Persönlich-private Nähe
Familie, langjährige enge Freundschaft (definiert als: Beziehung, die unabhängig vom Berufsleben besteht und in der private Kommunikation stattfindet), Lebenspartnerschaft. Diese Personen können nicht ausgezeichnet werden, auch wenn sie fachlich qualifiziert sind.
(3) Aktive Konkurrenz
Wer eine direkt konkurrierende Plattform betreibt, deren primäre Mission identisch oder sehr ähnlich zu ahead ist, wird nicht ausgezeichnet. Dies bedeutet nicht: Personen, die andere Plattformen oder Medien betreiben, sind generell ausgeschlossen. Nur direkte Konkurrenz im selben Mission-Feld ist ausschließend.
(4) Mandatsträger:innen
Aktive Politiker:innen mit Mandaten und laufenden Wahlperioden werden nicht ausgezeichnet. Nach Ende der Mandatszeit ist eine Auszeichnung möglich, frühestens 12 Monate nach Mandatsende. Diese Regel hält ahead politisch neutral. Sie schließt nicht Personen aus, die sich politisch äußern oder politisch aktiv sind, sondern nur jene mit aktivem Mandat.
(5) Personen unter 25 Jahren
Personen unter 25 Jahren werden nicht ausgezeichnet. Bei jüngeren Talenten gibt es ahead Conversations, aber keine Auszeichnung. Diese Regel schützt junge Menschen vor frühem öffentlichen „Abstempeln" und schützt die Auszeichnung vor Verwässerung durch Hype.
(6) Verstorbene Personen
Verstorbene Personen werden nicht ausgezeichnet. Posthume Auszeichnungen sind ausgeschlossen, weil sie weder Zustimmung noch Antwort ermöglichen. Verstorbene Personen können in ahead Conversations gewürdigt werden, aber nicht als „ahead x [thema]" ausgezeichnet werden.
§ 4, Verfahren
Eine Auszeichnung entsteht in vier Schritten, die alle dokumentiert werden:
Schritt 1, Vorschlag
Eine Person wird vorgeschlagen, entweder durch den Founder & Curator, eine externe Empfehlung Dritter oder, ab Build-Phase, das ahead-Kuratorium. Selbstvorschläge werden nicht akzeptiert. Wer sich selbst empfiehlt oder durch Personen, die für die vorgeschlagene Person arbeiten, empfehlen lässt, wird nicht ausgezeichnet.
Schritt 2, Recherche
Die vorgeschlagene Person wird gegen die Schwellen aus § 2 geprüft. Die Recherche umfasst Werk-Dokumentation (mindestens drei Quellen oder Belege), Drittmeinungen (mindestens drei voneinander unabhängige Stimmen aus dem Fachfeld), Reputations-Recherche (öffentliche Quellen) und Mission-Passungs-Bewertung. Die Recherche wird schriftlich festgehalten und im internen Auszeichnungs-Archiv abgelegt.
Schritt 3, Entscheidung
Bridge-Phase (bis Q4 2026): Entscheidung durch den Founder & Curator allein, mit schriftlicher Begründung von mindestens drei Sätzen, die auf die Schwellen aus § 2 referenziert. Build-Phase (ab 2027): Entscheidung durch das ahead-Kuratorium (siehe § 6) per einstimmiger Abstimmung. Eine ablehnende Entscheidung wird ebenfalls dokumentiert. Personen, die abgelehnt wurden, erfahren von der Ablehnung nichts, Ablehnungen werden nicht kommuniziert. Diese Regel schützt vor Beschämung und vor öffentlichem Streit über Auszeichnungs-Entscheidungen.
Schritt 4, Freigabe der ausgezeichneten Person
Die Person wird kontaktiert und um schriftliche Zustimmung zur Auszeichnung und zur Veröffentlichung gebeten. Die Zustimmung umfasst: die Auszeichnung als „ahead x [thema]"; die Veröffentlichung auf ahead.at; die Verwendung des Namens und ggf. eines Bildes der Person im Rahmen der Auszeichnung; die mediale Bekanntgabe der Auszeichnung. Erst nach Erhalt der schriftlichen Zustimmung wird die Auszeichnung publik gemacht. Eine Auszeichnung ohne dokumentierte Zustimmung ist unzulässig und wird nicht durchgeführt. Die Person hat das Recht, die Auszeichnung abzulehnen. Eine Ablehnung wird respektiert und nicht kommuniziert.
§ 5, Frequenz und Mengenbegrenzung
- Maximum: 6 Auszeichnungen pro Jahr DACH-weit in der Bridge-Phase. In der Build-Phase ggf. erweiterbar durch Beschluss des Kuratoriums, jedoch nicht über 12 pro Jahr.
- Themenfeld-Begrenzung: Pro canonical Themenfeld („ahead x [niche]") wird höchstens eine Auszeichnung pro Jahr vergeben. Beispiel: die canonical Kategorie „ahead x science" (DE-Anzeige-Label „ahead x KI-Forschung") kann pro Jahr nur einmal vergeben werden.
- Mindest-Abstand: Zwischen zwei Auszeichnungen müssen mindestens 6 Wochen liegen.
- Keine rückwirkenden Auszeichnungen: Auszeichnungen werden nicht rückdatiert. Das Datum der Veröffentlichung ist das Datum der Auszeichnung.
§ 6, Governance
Bridge-Phase (bis Q4 2026)
Der Founder & Curator entscheidet allein über Auszeichnungen, hält sich an die Statuten ohne Ausnahme und dokumentiert jede Entscheidung schriftlich. In der Bridge-Phase werden maximal zwei Auszeichnungen vergeben, eine Pilot-Auszeichnung zu Beginn und ggf. eine zweite vor Übergang in die Build-Phase. Die Pilot-Auszeichnung dient als Modell für das Kuratorium.
Build-Phase (ab 2027)
Ein Kuratorium aus drei bis fünf Personen wird etabliert. Mitglieder sind selbst nicht ausgezeichnet; haben keine wirtschaftliche Beziehung zu ahead, M&K oder Shink Big LLC; repräsentieren unterschiedliche Perspektiven (z. B. Wissenschaft, Journalismus, Brancheninsider:innen); werden auf zwei Jahre berufen, mit Möglichkeit zur einmaligen Verlängerung. Das Kuratorium tagt mindestens zweimal jährlich. Entscheidungen erfolgen einstimmig, eine Gegenstimme verhindert die Auszeichnung. Mitglieder erhalten eine symbolische Aufwandsentschädigung von 500–1.000 EUR pro Jahr plus Spesenerstattung. Keine Erfolgsbeteiligung, keine sonstige Vergütung. Bei Interessenskonflikten enthalten sich Mitglieder. Ein:e Kurator:in mit Naheverhältnis zu einer vorgeschlagenen Person nimmt an der Entscheidung über diese Person nicht teil.
§ 7, Aberkennung
- Eine Auszeichnung kann aberkannt werden, wenn nach der Auszeichnung schwerwiegende Gründe bekannt werden: nachgewiesener Plagiatsvorwurf; rechtskräftige Verurteilung wegen schwerwiegender Verstöße; dokumentiertes ethisches Fehlverhalten in einem Maß, das die Auszeichnungs-Kriterien rückwirkend infrage stellt.
- Das Aberkennungs-Verfahren umfasst: schriftliche Begründung der Aberkennungs-Absicht; Anhörung der ausgezeichneten Person mit Frist von 30 Tagen zur Stellungnahme; Entscheidung durch Founder (Bridge-Phase) oder Kuratorium (Build-Phase); öffentliche Kommunikation der Aberkennung mit klarer, nüchterner Begründung.
- Eine Aberkennung erfolgt nicht aus folgenden Gründen: inhaltliche Meinungsverschiedenheiten; persönliche Konflikte mit dem Founder oder Mitgliedern des Kuratoriums; kommerzielle Spannungen; Wechsel der ausgezeichneten Person zu einer Konkurrenz-Plattform; öffentliche Kritik der ausgezeichneten Person an ahead.
- Eine ausgezeichnete Person kann jederzeit selbst die Rückgabe der Auszeichnung erklären. Diese Rückgabe wird respektiert und ohne Kommentar dokumentiert.
§ 8, Persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen
- Die Auszeichnung ist ein öffentlicher Akt. Mit der schriftlichen Zustimmung (§ 4 Schritt 4) erteilt die ausgezeichnete Person die Einwilligung zur Veröffentlichung des Namens, ggf. eines Bildes, einer kurzen Begründung und des Datums der Auszeichnung.
- Die ausgezeichnete Person erteilt keine Einwilligung zur kommerziellen Vermarktung über die Veröffentlichung der Auszeichnung hinaus. Eine Verwendung des Namens oder Bildes der ausgezeichneten Person in Werbung, Sponsoring-Kontexten oder kommerziellen Kooperationen ist ohne separate Einwilligung untersagt.
- Die ausgezeichnete Person kann jederzeit die Löschung von Bildmaterial verlangen. Der Auszeichnungs-Eintrag selbst bleibt bestehen, kann aber auf Wunsch der Person um Bilder reduziert werden.
- Im Falle des Todes der ausgezeichneten Person wird der Auszeichnungs-Eintrag auf Wunsch der Erben bzw. Nachlassverwalter:innen entweder unverändert beibehalten oder mit einer Würdigungs-Notiz ergänzt. Aktive Aberkennungen erfolgen post mortem nicht.
§ 9, Transparenz
- Diese Statuten sind auf ahead.at öffentlich zugänglich.
- Eine Liste aller bisher vergebenen Auszeichnungen ist auf ahead.at öffentlich zugänglich. Sie umfasst Namen, Themenfeld, Datum der Auszeichnung und Link zum Auszeichnungs-Beitrag.
- Aberkennungen werden in derselben Liste markiert, mit Datum und nüchterner Begründung.
- Statistiken über Vorschläge, Ablehnungen und Aberkennungs-Verfahren werden nicht veröffentlicht. Diese Daten dienen interner Dokumentation.
§ 10, Schlussbestimmungen
- Änderungen dieser Statuten werden ab Build-Phase durch das Kuratorium beschlossen, mit einfacher Mehrheit, bei mindestens drei anwesenden Mitgliedern. In der Bridge-Phase entscheidet der Founder allein, dokumentiert die Änderung jedoch öffentlich.
- Diese Statuten ersetzen keine geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Bei Widerspruch zwischen diesen Statuten und geltendem Recht gilt das geltende Recht.
- Diese Statuten sind in der Bridge-Phase als Vorab-Version zu verstehen. Eine anwaltliche Prüfung erfolgt bis spätestens Q4 2026. Anpassungen aus der anwaltlichen Prüfung werden in einer Version 2.0 dokumentiert.
- Verantwortlich für diese Statuten ist die Shink Big LLC als Trägerin der ahead-Plattform, vertreten durch den Founder & Curator.